Ein 45 Meter hoher Sendemast in einem privaten Garten mitten in einem Einfamilienhaus-Wohngebiet sorgt derzeit in Brunn am Gebirge für Diskussionen. Als Baubehörde erster Instanz hat Bürgermeister Andreas Linhart (SPÖ) das Bauvorhaben genehmigt. Einwände von Anrainern, wonach sich der Mast nicht in das Ortsbild einfüge und die Wohnqualität beeinträchtige, wurden im Genehmigungsverfahren abgewiesen.
„Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar errichtet plötzlich einen 45 Meter hohen Sendemast in seinem Garten – mitten in einer ruhigen Einfamilienhaussiedlung. Genau dieses Szenario droht nun in Brunn am Gebirge“, kritisiert ÖVP-Gemeindeparteiobmann Oliver Prosenbauer.
Gegen das Bauvorhaben hat sich mittlerweile eine Bürgerinitiative gebildet. Zahlreiche Anrainer haben Unterschriften gesammelt und einen weiteren Einspruch gegen das Projekt eingebracht.
Für die ÖVP Brunn ist klar, dass ein derart hoher Sendemast weder in ein Wohngebiet passt noch den Anrainern zugemutet werden kann.
„Aus unserer Sicht hat der Bürgermeister hier nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gehandelt. Wer einen 45 Meter hohen Sendemast mitten in einem Wohngebiet genehmigt, setzt aus unserer Sicht ein falsches Signal. Ortsbildschutz und der Schutz gewachsener Wohngebiete müssen einen deutlich höheren Stellenwert haben“, so Prosenbauer.
Die ÖVP Brunn kündigt an, die betroffenen Anrainer weiterhin zu unterstützen und sich gegen die Errichtung des Sendemasts an diesem Standort einzusetzen.
„Wir stehen an der Seite der Bürgerinitiative und werden alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um dieses Vorhaben zu verhindern. Sendemasten dieser Größenordnung gehören an geeignete Standorte außerhalb von Wohngebieten und nicht in private Gärten, wo sie das Ortsbild prägen und die Lebensqualität der Nachbarschaft beeinträchtigen“, erklärt Prosenbauer abschließend.
Ergänzend hält ÖVP-Gemeindeparteiobmann Oliver Prosenbauer ausdrücklich fest:
„Mir ist besonders wichtig klarzustellen, dass diese Entscheidung ausschließlich vom Bürgermeister in seiner Funktion als Baubehörde erster Instanz getroffen wurde. Der Gemeinderat wurde über dieses Bauvorhaben und die Genehmigung nicht informiert. Ich selbst habe erst heute erstmals von diesem Fall erfahren. Wäre ich früher darüber informiert gewesen, hätte ich mich bereits zu einem früheren Zeitpunkt für die betroffenen Anrainer eingesetzt und das Gespräch gesucht. Gerade bei einem Vorhaben mit derart weitreichenden Auswirkungen auf ein Wohngebiet wäre Transparenz gegenüber dem Gemeinderat und der Bevölkerung aus meiner Sicht selbstverständlich gewesen.“